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Info zu Urheberrechte Info zu Urheberrechte
Mit einer "Nutzungsvereinbarung" können Sie mit der Musik von h2o-studio Ihre Filme im Internet verbreiten ohne mit teuren Klagen wegen Urheberrechtsverletzung belangt zu werden. Alle nötigen Nutzungsrechte sind Ihnen damit zugesichert.

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Urheberrecht

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Das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 1. Juli 1993 (URG) bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit der SUISA. Das URG regelt, wie Urheber, Interpreten, Ton- und Tonbildträgerproduzenten sowie Radio- und TV-Sendeunternehmen geschützt werden und was für Pflichten Verwertungsgesellschaften haben. Im URG sind grundlegende Begriffe wie „Werk“ oder „Urheber“ definiert, ebenso die Rechte eines Urhebers an seinem Werk. Ausserdem hält das Gesetz die Schranken des Urheberrechts fest. Das Urheberrechtsgesetz macht den Urheber eines Werkes zu seinem Eigentümer. Dieses Werk darf nur veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich aufgeführt, gesendet oder wie auch immer verbreitet werden, wenn sein Urheber damit einverstanden ist. Dafür darf der Urheber eine Entschädigung verlangen.









Quelle :
www.suisa.ch





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